NORWAY CAMPERS - BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

NORWEGEN CAMPERS - VILKÅR OG BETINGELSER

 

1. ALLGEMEINES

1.1. Definitionen

1.1.1. Vermieter: Norway Campers ist eine Marke, die von Arctic Campers AS, Salarøyvegen 159, 9103 Kvaløya, Norwegen, betrieben wird.

1.1.2. Treiber: Der Fahrer des Fahrzeugs. Jeder zusätzliche Beifahrer gilt ebenfalls als Fahrer.

1.1.3. Fahrzeug: Jedes Auto, Wohnmobil oder Mini-Camper, das vom Vermieter vermietet wird.

1.1.4. Camper: Ein Fahrzeug, das mit grundlegenden Wohneinrichtungen ausgestattet ist, in der Regel mit Schlaf- und begrenzten Kochbereichen. Wohnmobile verfügen auch über eingebaute Badezimmer oder Duschen.

1.1.5. Zeitraum der Anmietung: Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs und endet mit der Rückgabebestätigung des Vermieters während der Geschäftszeiten, nachdem der Kassiervorgang rechtzeitig abgeschlossen wurde - auch wenn der Fahrer das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben hat.

1.1.6. Danksagung: Der Fahrer hat diese Bedingungen gelesen, verstanden und sich mit ihnen einverstanden erklärt, indem Norway Campers die vollständige oder teilweise Zahlung des Mietpreises abwickelt oder indem der Fahrer den Mietvertrag unterzeichnet. Eine Kopie des Vertrages, einschließlich dieser Bedingungen, wird dem Fahrer zur Verfügung gestellt.

2. ANFORDERUNGEN AN DEN FAHRER

2.1. Alter

Der Fahrer muss am Tag der Abholung des gemieteten Wohnmobils mindestens 19 Jahre alt sein.

2.2. Lizenz

Der Fahrer muss einen normalen, unbeschränkten Führerschein vorlegen, der seit mindestens einem Jahr für die Anmietung eines Wohnmobils gültig ist. Digitale Präsentationen werden nur akzeptiert, wenn sie aus Norwegen stammen. Einreichungen, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden nicht in Betracht gezogen.

Der Führerschein muss einem europäischen Führerschein der Kategorie B oder höher entsprechen, um zum Führen von Wohnmobilen berechtigt zu sein.

Der Führerschein muss das lateinische Alphabet verwenden. Ist dies nicht der Fall, ist ein internationaler Führerschein erforderlich.

Der Fahrer größerer Fahrzeuge, die laut Gesetz einen erweiterten Führerschein benötigen, muss den entsprechenden Führerschein bei Mietbeginn vorlegen.

Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, sich zu vergewissern, dass sein Führerschein ihn zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. Bei Nichteinhaltung wird die volle Haftung für entstandene Schäden fällig.

Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, dafür zu sorgen, dass die Anzahl der Passagiere die auf der Website von Norway Campers angegebene maximale Kapazität des gemieteten Fahrzeugs nicht überschreitet.

2.3. Versicherungsanforderungen aufgrund des Alters

Für Wohnmobile: Wenn ein Fahrer jünger als 26 Jahre ist, ist die einzige verfügbare Versicherungsoption für die Anmietung die Young Driver Insurance.

3. ZAHLUNG UND STORNIERUNG

3.1. Zahlungsmodalitäten

Die Fahrzeugmiete muss per Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlt werden.

Der volle Mietbetrag wird zum Zeitpunkt der Buchung berechnet.

Die Kartendaten werden von Arctic Campers AS und den Zahlungsanbietern NETS EASY und NETAXEPT Oslo für den Zahlungsvorgang und die Buchhaltung verwendet und gespeichert. Dieselbe Zahlungskarte muss für die Anzahlung verwendet werden und gültig bleiben. Sie kann jederzeit gemäß den aktuellen Geschäftsbedingungen belastet werden.

Akzeptierte Karten: Visa, Mastercard, Google Pay und Apple Pay. Außerdem werden Diners- und JCB-Karten nur für telefonische Buchungen akzeptiert.

3.2. Einzahlung

Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution zu hinterlegen, die die Selbstbeteiligung des Fahrers je nach gewählter Versicherung abdeckt. Für jeden einzelnen Vorfall, der während des Mietzeitraums eintritt, ist eine separate Kaution zu hinterlegen.

Eine Reisekaution von 1.000NOK wird zusätzlich erhoben, um Ausgaben wie Fähren, private Straßengebühren sowie Parkgebühren, die der Mieter während der Mietdauer nicht bezahlt, zu decken. Die Bearbeitungszeit für solche Abzüge hängt unter anderem davon ab, ob die Quittung bei der Geschäftsstelle eingeht.

Kautionen werden in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs freigegeben, sofern keine Abzüge für Schäden oder zusätzliche Kosten erforderlich sind. In Fällen, in denen Kosten anfallen, die durch die Kaution gedeckt werden müssen, kann es bei der Endabrechnung zu Verzögerungen kommen. Die Bearbeitungszeit für solche Abzüge hängt unter anderem von der Abwicklung von Versicherungsansprüchen und dem Eingang der endgültigen Werkstattrechnungen ab.

Im Falle eines Schadens, bei dem ein Unfallbericht mit dem Kennzeichen des Unfallgegners (Partei B) vorgelegt wird, hängt die Frist für die Rückzahlung der Kaution von der Bearbeitung des Versicherungsanspruchs ab. Norway Campers ist gesetzlich verpflichtet, vor der Rückgabe der Kaution die Feststellung der Haftung durch den Versicherer (Gjensidige AS) abzuwarten. Norway Campers ist vertraglich an die Frist für die Bearbeitung des Schadensfalls durch den Versicherer gebunden. Dieser Prozess dauert in der Regel 2 bis 3 Monate, kann sich aber in komplexen Fällen mit strittiger Haftung, unkooperativen Dritten oder internationalen Ansprüchen verlängern. Die Kautionen werden freigegeben, sobald der Schaden abgeschlossen ist; dies kann in manchen Fällen länger als 90 Tage dauern.

Norway Campers hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsfristen von Versicherungsansprüchen und kann keine Haftpflichtuntersuchungen beschleunigen. Wir sind an die Entscheidungen von Gjensidige AS gebunden.

Für Dachschäden wird auf Abschnitt 8.7 dieser Bedingungen verwiesen.

3.3. Zusätzliche Kosten

Alle unvorhergesehenen Kosten, die während des Mietzeitraums anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mietgebühren, Versicherungsgebühren, Schäden, Mautgebühren, Betankungskosten und Bußgelder, liegen in der alleinigen Verantwortung des Fahrers und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Außerdem können gegebenenfalls Verwaltungsgebühren anfallen.

3.4. Annullierungspolitik

Eine Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach der ersten Buchung ist kostenlos.

Alle Stornierungsanträge müssen per E-Mail an rent@norwaycampers.no gesendet werden.

Bei Stornierungen nach 24 Stunden wird eine Stornogebühr fällig. Die Stornogebühr wird auf der Grundlage der verbleibenden Zeit bis zum Beginn des Mietzeitraums berechnet, mit einer Mindestgebühr von 1.500 NOK für alle Stornierungen.

  • 28 bis 22 Tage vor der Anmietung: 50% des gesamten Mietbetrags
  • 21 bis 15 Tage vor der Anmietung: 75% des gesamten Mietbetrags
  • 14 Tage oder weniger vor der Anmietung: 100% des gesamten Mietbetrags

Bitte beachten:

In der Stornogebühr sind alle Mietkosten, zusätzliche Gebühren, gebuchte Extras und Versicherungskosten enthalten, mit Ausnahme der Mautpauschale, die vollständig erstattet wird.

Es ist nicht möglich, eine Buchung in einen Gutschein umzuwandeln, der später eingelöst werden kann.

Wenn die Buchung die ‘Versicherung für verspätete Stornierung’ einschließt, gelten andere Rückerstattungsbedingungen, die im Abschnitt "Versicherung" dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben sind.

Sobald die Option Einwegmiete gebucht und bezahlt ist, kann die Umzugsgebühr unter keinen Umständen mehr zurückerstattet werden, da die Rückgabe des Fahrzeugs im Voraus vereinbart wurde.

Sobald eine Stornierung bearbeitet wurde, gilt sie als endgültig und unumkehrbar. Sollte der Fahrer nach der Stornierung mit der Buchung fortfahren wollen, muss eine neue Reservierung über das Online-Buchungssystem vorgenommen werden.

Stornierung durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich das Recht vor, jede Reservierung im Falle einer Überbuchung oder aus anderen Gründen zu stornieren. In diesem Fall erhält der Fahrer eine vollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen. Der Vermieter haftet nicht für zusätzliche Kosten, Verluste oder Unannehmlichkeiten, die durch die Stornierung entstehen.

4. BEDINGUNGEN FÜR DIE ABHOLUNG UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

4.1. Pick-Up Bedingung

Es wird empfohlen, den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren, indem Sie ausreichende Fotos von der Außenseite (beide Seiten, Vorder- und Rückseite, Dach) und der Innenseite (Innenraum, Armaturenbrett, Vordersitze und Rücksitze) des Fahrzeugs machen, damit sie dem Eigentümer auf Wunsch vorgelegt werden können.

Alle nicht dokumentierten Schäden müssen dem Vermieter über das Online-System Easy Campers vor dem Verlassen des Geländes zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme gemeldet werden. Die Nichtmeldung eines solchen Schadens führt dazu, dass der Fahrer die volle finanzielle Verantwortung für die Kosten der Reparatur übernimmt.

4.2. Rückgabebedingungen

Das Fahrzeug und alle zusätzlich gemieteten Extras müssen mit allen originalen Anbauteilen im ursprünglichen Zustand und sauber, abgesehen von normaler Abnutzung, zurückgegeben werden.

Fehlende oder beschädigte Teile gehen zu Lasten des Fahrers.

Der Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank (Diesel bzw. Benzin) bzw. bei Elektrofahrzeugen voll aufgeladen zurückzugeben. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug aufzutanken und den Betrag für den fehlenden Kraftstoff mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen (für detaillierte Preise siehe den Link zur Preisliste unten).

Der Fahrer ist verpflichtet, Schäden am Fahrzeug, die während der Mietzeit entstanden sind, einem Vertreter von Norway Campers bei der Abreise per E-Mail oder Telefon zu melden. Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Vertrages.

Der Fahrer muss sich Zeit nehmen, um das Fahrzeug bei der Rückgabe zu überprüfen. Wenn kein Vertreter von Norway Campers anwesend ist, um das Fahrzeug bei der Rückgabe zu kontrollieren, empfehlen wir, den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren, indem Sie zufriedenstellende Fotos von der Außenseite (beide Seiten, Vorder- und Rückseite, Dach) und der Innenseite (Innenraum, Armaturenbrett, Vordersitze und Rücksitze) des Fahrzeugs machen, damit sie dem Eigentümer auf Anfrage vorgelegt werden können.

Der Fahrer trägt die volle Verantwortung für das Fahrzeug bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß Abschnitt 1.1.6.

Die abschließende Schadenskontrolle durch den Vermieter gilt als abgeschlossen, wenn das Fahrzeug gereinigt wurde, spätestens jedoch 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs. Die Frist läuft innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Vermietstation.

Wird das Fahrzeug an einem anderen Ort als der vom Vermieter benannten Vermietstation zurückgegeben (z. B. in einer Werkstatt oder an einer anderen Adresse), beginnt die vorgenannte 48-Stunden-Frist für die Inspektion erst, wenn das Fahrzeug während der regulären Geschäftszeiten bei der Vermietstation abgeliefert wurde.

Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, automatische Zahlungen oder aktive Konten im Zusammenhang mit Parkanwendungen, die während des Mietzeitraums verwendet werden, zu entfernen oder zu deaktivieren. Norway Campers übernimmt keine Haftung für Gebühren, die nach Ablauf der Mietzeit aufgrund von automatischen Zahlungen oder aktiven Kontoeinstellungen im Fahrzeug entstehen.

4.3. Rückkehrzeitpunkt

Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgegeben werden. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig.

Verspätete Rückgaben (1 Stunde oder mehr) haben zur Folge, dass:

  • Zusätzliche(r) Miettag(e)
  • Eine Verwaltungsgebühr von 1.500 NOK

4.4. Rückgaberechte

Der Vermieter oder die Strafverfolgungsbehörden können das Fahrzeug auf Kosten des Fahrers wieder in Besitz nehmen, wenn der Fahrer gegen die Bedingungen des Mietvertrags verstößt, das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgibt oder gegen die geltenden norwegischen Gesetze und Vorschriften verstößt.

4.5. Fahrzeugbergung

Im Falle einer technischen Störung am Fahrzeug selbst, die nicht durch Handlungen des Fahrers, Fahrlässigkeit, Missbrauch oder externe Faktoren (wie Unfälle, unsachgemäße Betankung oder Fahrten im Gelände) verursacht wurde, übernimmt der Vermieter die Wiederherstellungskosten.

Tritt dagegen nach einem Vorfall eine technische Störung auf, ist der Fahrer in vollem Umfang für die Kosten der Bergung des Fahrzeugs zur Mietstation gemäß Vertrag verantwortlich, unabhängig vom Vorfall oder dem Zustand des Fahrzeugs, den Straßenverhältnissen oder dem Wetter. Die Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs sind nicht durch die Schadenskaution abgedeckt und werden dem Fahrer gesondert in Rechnung gestellt.

Wenn der Fahrer aufgrund einer Krankheit oder des Verlusts seines Führerscheins fahruntüchtig wird, muss er die Kosten für die Wiederbeschaffung selbst tragen.

Gibt der Fahrer das Fahrzeug an einer anderen als der vertraglich vereinbarten Vermietstation ab, so trägt er die Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs an der ursprünglich vereinbarten Vermietstation sowie die Kosten, die durch den Ausfall von Miettagen für den nächsten Fahrer entstehen.

5. FAHRVERBOTE

Das Fahrzeug darf nur von autorisierten Fahrern gefahren werden: dem Hauptfahrer (dem Fahrer) oder zusätzlichen Fahrern, die im Vertrag vor der Abfahrt als “Extra Driver” aufgeführt sind. Die Option “Zusatzfahrer” muss vor der Abfahrt erworben werden.

Ein Verstoß gegen die folgenden Bestimmungen führt zum Verlust des Versicherungsschutzes, und der Fahrer muss für alle Kosten, Verluste und Gebühren im Zusammenhang mit dem Vorfall und seinen Folgen aufkommen.

5.1. Verbotene Fahrmanöver und fahrlässiger Umgang

Der Fahrer muss das Fahrzeug verantwortungsbewusst und in Übereinstimmung mit den norwegischen Verkehrsgesetzen führen. Ein Verstoß gegen die folgenden Bestimmungen führt zum Verlust des Versicherungsschutzes, und der Fahrer muss für alle Kosten aufkommen:

VERBOTENES GELÄNDE UND OBERFLÄCHEN:

  • Fahren im Gelände (Wege, Strände, weglose Gebiete, Gezeitenzonen)
  • Fahren auf nicht geräumten oder nicht gewarteten schneebedeckten Straßen
  • Fahren auf offiziell durch Schranken oder Wartungsfahrzeuge gesperrten Straßen
  • Befahren von Flüssen oder Wasserläufen
  • Fahren auf Schneebänken, zugefrorenen Seen, Flüssen oder Fjorden
  • Befahren von Bereichen mit unzureichendem Höhen- oder Gewichtsabstand
  • Parken in potenziellen Lawinengebieten (unterhalb von Steilhängen)
  • Abschleppen, Anschieben oder Bewegen anderer Fahrzeuge
  • Fahren mit zu niedrigem Reifendruck, so dass der Reifen oder die Felge beschädigt wird
  • Falsche Verwendung von Starthilfekabeln zum Starten des Fahrzeugs
  • Gefährliche Fahrpraktiken
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Nulltoleranz)
  • Beförderung von mehr Fahrgästen oder Fracht, als für das Fahrzeug zugelassen ist
  • Jeder Verstoß gegen norwegische Verkehrsgesetze

WITTERUNGSBEDINGTE FAHRVERBOTE:

Der Fahrer darf das Fahrzeug nicht betreiben, wenn:

  1. a) ROTE WETTERWARNUNG (Rødt nivå) ist für das Fahrgebiet aktiv
  • Rote Warnungen weisen auf eine extreme Gefahr mit einem hohen Risiko weitreichender Schäden hin
  • Siehe Jahr Nr. oder Varsom.no vor und während der Reise
  • Wenn während der Fahrt eine rote Warnung ausgegeben wird, suchen Sie sofort einen sicheren Ort auf.
  1. b) ORANGEFARBENE WETTERWARNUNG (Oransje nivå) gilt UND die Straßenverkehrsbehörden haben von Reisen abgeraten
  • Orangefarbene Warnungen weisen auf ernste Bedingungen hin, die eine Vorbereitung erfordern.
  • Überprüfen Sie die Reisehinweise des norwegischen Straßenverkehrsamtes (Statens vegvesen) unter vegvesen.no/trafikk
  • Straßen können gesperrt sein; beachten Sie alle Sperrungen
  1. c) LAWINENWARNUNG für die geplante Route gilt die Stufe Rot oder “sehr hoch” (Stufe 5)
  • Siehe Varsom.no vor Bergfahrten
  • Stufe 4 (Hoch/Orange): Extreme Vorsicht erforderlich
  • Stufe 5 (sehr hoch/rot): Nicht reisen
  1. d) Die Sicht ist aufgrund von Nebel, Schnee oder Schneesturm stark eingeschränkt (unter 50 Meter).
  2. e) Der Fahrer kann aufgrund von Glatteis, stehendem Wasser oder anderen gefährlichen Straßenverhältnissen keine sichere Kontrolle ausüben

WETTERINFORMATIONSQUELLEN:

Die Fahrer sind verpflichtet, sich vor und während der Fahrt über die Wetterbedingungen zu informieren:

  • Yr.no/de (Wettervorhersagen und -warnungen in englischer Sprache)
  • Varsom.no/de (Lawinen-, Hochwasser- und Erdrutschwarnungen)
  • Vegvesen.no/trafikk (Straßenverhältnisse und Sperrungen)
  • Norway Campers wird bei der Fahrzeugübergabe Links zu diesen Diensten bereitstellen

HINWEIS FÜR INTERNATIONALE FAHRER:

Das norwegische Wetter kann sich schnell ändern, vor allem im Winter und in Gebirgsregionen. Das Wetter, das in Ihrem Heimatland als moderat erscheint, kann in Norwegen gefährliche Bedingungen darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie nicht fahren. Wenden Sie sich an Norway Campers für weitere Informationen.

GELBE WETTERWARNUNGEN (Gult nivå):

Gelbe Warnungen weisen auf schwierige Bedingungen hin, bedeuten aber nicht automatisch ein Fahrverbot. Allerdings müssen die Fahrer:

  • Erhöhte Vorsicht walten lassen
  • Reduzieren Sie die Geschwindigkeit angemessen
  • ihre eigene Fahrpraxis unter ähnlichen Bedingungen einschätzen
  • Halten Sie an, wenn die Bedingungen unsicher werden

Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn der Fahrer bei gelben Warnhinweisen mit angemessener Sorgfalt fährt.

 

 

DEFINITION VON FAHRLÄSSIGKEIT:

“Fahrlässigkeit” bedeutet, die von einem verantwortungsbewussten Fahrer erwartete Sorgfalt außer Acht zu lassen und dadurch einen Schaden zu verursachen. Beispiele hierfür sind unter anderem:

CLEAR NEGLIGENCE (Die Versicherung kann verweigert werden):

  • Ignorieren anhaltender Warnleuchten (Öl, Kühlmittel, Bremsanlage) und Weiterfahren
  • Fahren mit kritisch niedrigem Reifendruck, was zu Schäden an Reifen und Felgen führt
  • Verwendung der falschen Kraftstoffart (Diesel in einem Benzinfahrzeug oder umgekehrt)
  • Versäumnis, den Tankdeckel zu sichern, was zu Motorschäden führt
  • Überladung des Fahrzeugs über die angegebene Kapazität hinaus
  • Unsachgemäße Verwendung von Starthilfekabeln verursacht elektrische Schäden
  • Fahren auf Straßen, die mit “Stengt”-Schildern gekennzeichnet sind

SITUATIONEN, DIE EIN URTEILSVERMÖGEN ERFORDERN:

In Grenzfällen werden Norway Campers und der Versicherungsträger eine Bewertung vornehmen:

  • ob ein vernünftiger, erfahrener Fahrer anders gehandelt hätte
  • Die Erfahrung des Fahrers mit norwegischen Verhältnissen
  • Ob der Fahrer bei Unsicherheiten Rat gesucht hat
  • ob der Fahrer angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat

Die Mitarbeit des Fahrers bei der ehrlichen Schilderung von Vorfällen wird bei der Schadensbewertung positiv berücksichtigt.

5.2. Im Falle eines Zwischenfalls/Unfalls

Der Fahrer muss im Falle eines Unfalls unverzüglich die Polizei und den Vermieter benachrichtigen und darf den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist.

Im Falle eines Unfalls muss Norway Campers so schnell wie möglich ein ausgefülltes Unfallprotokoll vorgelegt werden, entweder per E-Mail oder telefonisch. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Vertrages.

In Fällen, in denen der Versicherer an der Lösung der Situation beteiligt ist, müssen sich alle Parteien an die Entscheidung des Versicherers halten. Der Lösungsprozess kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, der außerhalb der Kontrolle von Norway Campers liegt.

Wenn der Fahrer den Unfall nicht verursacht hat und die Ursache nicht gefunden wird, ist der Fahrer für den Schaden am Fahrzeug des Vermieters verantwortlich.

Wenn der Fahrer für einen Vorfall verantwortlich gemacht wird, haftet er für alle Schäden, die während des Mietzeitraums an einem fremden Fahrzeug oder Eigentum verursacht werden, im Rahmen der bei der Buchung gewählten Versicherungsdeckung.

 

6. VERANTWORTUNG DES FAHRERS

6.1. Verantwortung des Fahrers zum Zeitpunkt der Buchung

Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, sicherzustellen, dass die Anzahl der Passagiere die auf der Website von Norway Campers angegebene maximale Kapazität des gemieteten Fahrzeugs nicht überschreitet. Norway Campers übernimmt keine Haftung, wenn diese Information während des Buchungsvorgangs übersehen wird.

Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, sich über die norwegischen Verkehrsgesetze und Wetterbedingungen für die Dauer der Mietdauer zu informieren.

6.2. Verantwortung des Fahrers für die Zahlung

Der Fahrer ist verpflichtet, Zahlungen für Folgendes zu leisten:

  • Der Gesamtbetrag der Miete, wie im Mietvertrag vereinbart. Abweichungen vom Mietvertrag führen zu einer Änderung des Gesamtbetrages.
  • Ungefüllter Kraftstoff / aufgeladene Batterie mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren, basierend auf der Preisliste des Vermieters.
  • Kosten im Zusammenhang mit der Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem vereinbarten Standort.
  • Alle Kosten im Zusammenhang mit Mautgebühren, Straßenbenutzungsgebühren, Parkgebühren o. ä. sowie Verwaltungsgebühren gemäß der Preisliste des Vermieters. Der Fahrer ist für die Zahlung der Parkgebühr direkt an den Parkplatzbetreiber verantwortlich.
  • Bußgelder für das Parken, automatische Verkehrskontrollen, nicht bezahlte Parkgebühren oder andere Bußgelder, die dem Fahrer zustehen, sowie die damit verbundenen Verwaltungsgebühren des Eigentümers.
  • Alle Schäden, die während der Mietzeit am Fahrzeug entstehen, einschließlich Vandalismus, Diebstahl und Abschleppen; die Haftung ist jedoch auf die vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzt. Der Selbstbehalt wird pro Vorfall berechnet.
  • Alle Kosten oder Schäden, die durch das Einsperren der Schlüssel im Fahrzeug entstehen, einschließlich der Gebühren des Vermieters für den Pannendienst, gehen zu Lasten des Fahrers - auch wenn er diesen Dienst im Rahmen seines Vertrags erworben hat. Für einen im Fahrzeug eingeschlossenen Schlüssel besteht kein Versicherungsschutz.
  • Fehlende oder beschädigte Ausrüstungen und Zubehörteile wie Ladekabel, Hutablagen, Ersatzräder, Kindersitze usw.
  • Neben den Schäden trägt der Fahrer auch die Kosten für eine besondere Reinigung (innen und außen) von besonders verschmutzten Fahrzeugen und Zubehörteilen, z. B. Reinigung nach dem Halten von Tieren oder Rauchen, Reinigung von Sitzen oder Sitzbezügen oder Reinigung nach dem Befahren von Öl, Schotter, frischem Asphalt/Fahrbahnmarkierungen, Lehm, Schlamm oder anderen Verschmutzungen, die einen besonderen Aufwand erfordern.
  • Falls während der Mietzeit ein Reifenwechsel erforderlich ist, muss der Fahrer die Kosten für den Ersatz beider Reifen an derselben Achse tragen. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb ist der Fahrer für die Kosten des Ersatzes aller vier Reifen verantwortlich.
  • Pannenhilfe / Abschleppen nicht aufgrund von Fehlern oder Defekten, für die der Vermieter verantwortlich ist, es sei denn, der Fahrer hat vor der Abreise die Option kostenlose Pannenhilfe erworben.
  • Bei Verstößen gegen den Mietvertrag, die Straßenverkehrsordnung oder bei fahrlässigem Verhalten im Schadensfall kann der Fahrer zur Zahlung einer höheren als der vereinbarten Selbstbeteiligung verpflichtet werden.
  • Bei vorsätzlichem Fehlverhalten, grober Fahrlässigkeit oder grober Verletzung der Mietbedingungen oder der Straßenverkehrsordnung haftet der Fahrer in vollem Umfang für alle Kosten, die während der Mietdauer durch den Vorfall entstehen.
  • Der Fahrer ist für alle Kosten verantwortlich, die dem Vermieter bei der Eintreibung ausstehender Zahlungen entstehen, einschließlich aller Gebühren für Inkasso oder rechtliche Schritte.

6.3. Zahlungsermächtigung und Benachrichtigung

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ermächtigt der Fahrer Norway Campers, die hinterlegte Zahlungskarte für alle im Rahmen dieses Mietvertrages geschuldeten Beträge zu belasten, vorbehaltlich der nachstehenden Mitteilungspflichten.

a - SOFORTIGE GEBÜHREN (Keine Voranmeldung erforderlich):

Die folgenden Gebühren können sofort und ohne weitere Benachrichtigung bearbeitet werden:

  • Kautionen, die bei der Fahrzeugübernahme erhoben oder auf der Karte gesperrt werden
  • Vorautorisierte Mietgebühren und Extras
  • Vom Fahrer bei der Abholung oder Rückgabe quittierte und unterschriebene Rechnungen
  • Fährgebühren, Parkgebühren und Bußgelder, einschließlich aller anfallenden Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren

b - VERZÖGERTE GEBÜHREN (7-Tage-Frist):

Für Kosten, die nach der Mietzeit entstehen:

  • Zusätzliche Mautstraßengebühren, Parkgebühren, Bußgelder oder Verwaltungsgebühren
  • Reparaturkosten für Schäden am gemieteten Fahrzeug

Norway Campers schickt mindestens 7 Tage vor der Abrechnung eine detaillierte Benachrichtigung per E-Mail. Die Fahrer können die Kosten innerhalb von 5 Tagen durch Vorlage von Belegen anfechten.

c - ANGEFochtene Gebühren:

Wenn ein Fahrer innerhalb der Meldefrist schriftlich Einspruch gegen einen Vorwurf erhebt:

  • Wird die Reklamation des Fahrers nicht akzeptiert, wird Norway Campers den Betrag in Rechnung stellen, der laut Mietvertrag als korrekt gilt.
  • Norway Campers antwortet innerhalb von 10 Arbeitstagen mit entsprechenden Unterlagen.
  • Unbestrittene Teile von Gebühren können nach dem ursprünglichen Zeitplan bearbeitet werden

Alle Benachrichtigungen werden an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, sicherzustellen, dass seine E-Mail-Adresse aktuell ist und dass er seine E-Mail während und nach der Mietdauer regelmäßig überprüft.

7. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

7.1. Fahrzeugbereitstellung

Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern und dafür zu sorgen, dass es den erforderlichen Spezifikationen entspricht.

7.2. Fehlfunktionen des Fahrzeugs

Es liegt in der Natur mechanischer und elektronischer Systeme, dass trotz der Verpflichtung von Norway Campers zur regelmäßigen Wartung und Vorbereitung des Fahrzeugs gelegentlich Störungen oder Ausfälle auftreten können. Der Fahrer erkennt an, dass solche technischen Probleme auftreten können und dass Norway Campers nicht für jeden Fall eines unerwarteten technischen Versagens verantwortlich gemacht werden kann.

a - Rückerstattung nicht verbrauchter Miettage

Sollte das Fahrzeug defekt und nicht mehr fahrbereit sein oder die Ausstattung des Wohnmobils, wie z.B. die Heizung, ausfallen, erstattet der Vermieter dem Mieter die noch verbleibenden Miettage. Es ist zu beachten, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug für den Rest der Mietdauer zur Verfügung zu stellen. Bei geringfügigen Schäden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reparatur des Fahrzeugs zu erleichtern, sofern die Zustimmung des Mieters im Voraus eingeholt wurde.

b - Fahrzeugimmanente Fehlfunktionen

Tritt eine technische Störung auf, die dem Fahrzeug eigen ist und nicht durch Handlungen des Fahrers, Fahrlässigkeit, Missbrauch oder externe Faktoren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unfälle, unsachgemäße Betankung, unerlaubte Geländenutzung oder Fahrfehler) verursacht wurde, erstattet Norway Campers dem Mieter die nicht abgelaufenen Miettage.

Stellt sich jedoch bei einer späteren Untersuchung heraus, dass die Störung tatsächlich durch Fahrlässigkeit, Missbrauch oder Fehlverhalten des Fahrers verursacht wurde, so haftet der Fahrer:

  • Alle Liefer- und Transportkosten im Zusammenhang mit dem Ersatzfahrzeug
  • Alle Reparaturkosten
  • Mietkosten für das Ersatzfahrzeug für den betroffenen Zeitraum

c - Fehlfunktionen nach vom Fahrer verursachten Unfällen

Tritt eine technische Störung nach einem vom Fahrer verursachten Vorfall auf (sei es durch Fahrlässigkeit, Missbrauch, Unfall oder Verletzung der Mietbedingungen), muss der Fahrer ein Ersatzfahrzeug bei der ursprünglichen Mietstation abholen, je nach Verfügbarkeit. Der Fahrer trägt die volle Verantwortung für alle damit verbundenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Mietkosten für das Ersatzfahrzeug
  • Transport zur ursprünglichen Mietstation
  • Etwaige zusätzliche Liefer- oder Servicegebühren

d - Akzeptanz von bekannten Fehlfunktionen bei der Abholung

Wenn bei der Übernahme des Fahrzeugs eine Störung oder ein Defekt festgestellt wird und Norway Campers ein alternatives Fahrzeug der gleichen oder einer anderen Kategorie anbietet, der Fahrer sich aber freiwillig für das Fahrzeug mit der bekannten Störung entscheidet, verzichtet er ausdrücklich auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Störung oder den daraus resultierenden Problemen während der Mietdauer. Durch die Annahme eines Fahrzeugs mit einem bekannten Defekt, obwohl ihm eine Alternative angeboten wurde, übernimmt der Fahrer die volle Verantwortung für alle Unannehmlichkeiten oder Probleme, die sich aus dem festgestellten Defekt ergeben.

7.3. Fahrzeugbeschränkungen und Zubehör

Wenn der Vermieter die Nutzung des Fahrzeugs einschränken möchte, wird dies bei der Unterzeichnung des Mietvertrags schriftlich festgehalten. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für die Installation von Zubehör wie Dachträger, Skibox, Fahrradträger, Kindersitz, GPS usw. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass die Ausrüstung korrekt und ordnungsgemäß installiert ist.

Der Vermieter haftet nicht für den Verlust, das Verschwinden oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die der Fahrer im Fahrzeug zurückgelassen oder mit ihm transportiert hat.

7.4. Erstattung von Ausgaben

Falls eine Rückerstattung erfolgen soll, muss der Fahrer Norway Campers eine gültige Steuerquittung vorlegen, damit die Rückerstattung bearbeitet werden kann. Auf der Quittung muss die MVA (Mehrwertsteuer) deutlich angegeben sein, andere Belege werden nicht akzeptiert. Außerdem darf die Quittung nur die für die Erstattung relevanten Posten enthalten.

 

8. VERSICHERUNG

8.1. Haftpflichtversicherung

Der Vermieter unterhält eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Betrieb. Norway Campers hat einen aktiven Versicherungsvertrag mit Gjensidige AS; die Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieser Bedingungen.

8.2. Mietversicherung

Im Mietpreis ist die obligatorische Fahrzeugversicherung enthalten, die eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Fahrer und den Fahrzeughalter umfasst.

Es wird dringend empfohlen, dass alle Fahrer eine separate Versicherung mit Selbstbeteiligung und eine Reiseversicherung abschließen, um mögliche Auslagen zu decken, die nicht im Mietvertrag enthalten sind.

8.3. Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt den nach norwegischem Recht vorgeschriebenen Mindestbetrag.

8.4. Pannenhilfe

Die Pannenhilfe wird ausschließlich von diesem Versicherungsanbieter angeboten und ist über die unten angegebene Telefonnummer, die Website von Norway Campers und die Angaben des Vermieters bei der Fahrzeugübergabe zu erfragen. Nimmt der Fahrer ein Pannenhilfeunternehmen in Anspruch, das nicht vom Versicherungsanbieter Gjensidige beauftragt wurde, muss er die vollen Kosten übernehmen.

8.5. Alternativ- und Zusatzversicherungen

a - Der Fahrer hat die Möglichkeit, über BASIC CV hinaus alternative Versicherungen (*) abzuschließen, wie z. B.
PLUS CV und MAX CV, wobei für jedes Ereignis eine bestimmte Selbstbeteiligung gilt. Die Versicherung für junge Fahrer ist obligatorisch, wenn ein Fahrer unter 26 Jahre alt ist (detaillierte Preise siehe Tabelle unten). Darüber hinaus kann der Fahrer zusätzliche Deckungsoptionen wie “Kostenlose Pannenhilfe” oder “Windschutzscheiben- und Reifendeckung” wählen.”

Wenn der Fahrer die kostenlose Pannenhilfe-Option nicht erworben hat, muss er für alle in Anspruch genommenen Pannenhilfsdienste und die damit verbundenen Verwaltungsgebühren aufkommen. (Die genauen Preise entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Link).

Wenn der Fahrer die Option “Windschutzscheiben- und Reifendeckung” vor der Abfahrt nicht hinzugefügt hat, muss er für Schäden an der Windschutzscheibe und den Reifen gemäß der Preisliste des Vermieters aufkommen. (Die genauen Preise entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Link).

Für die Versicherung für verspätete Stornierung: Bei Stornierungen, die 14 Tage vor der Abholung erfolgen, wird der volle Betrag zurückerstattet (mit Ausnahme der Gebühren für die Spätversicherung). Bei Stornierungen, die 3 Tage vor der Abholung erfolgen, erhalten Sie entweder eine Rückerstattung von 50% in bar oder einen Reisegutschein von 100% (ohne Gebühren für die Spätversicherung).


*Bei Buchungen vor dem 18. Dezember 2025: Basic = Basis-Lebenslauf; Silver = Plus-Lebenslauf; Gold = kein Äquivalent, aber die Kaution beträgt 10.000NOK + 1.000NOK; Premium = Max-Lebenslauf; Young Driver Insurance = Young Driver Insurance CV. 

 

8.6. Ausschluss vom Versicherungsschutz

Die Versicherungspläne BASIC CV, PLUS CV und MAX CV decken folgende Leistungen nicht ab:

  • Schäden infolge von Rennen, Krieg oder inneren Unruhen
  • Wasser- oder Sandschäden
  • Schäden an Sonnenkollektoren fallen nicht unter Glasschäden, sondern sind als Kaskoschäden eingeschlossen.
  • Schäden an der Batterie allein (ohne andere damit verbundene Schäden)
  • Schäden, die durch Überhitzung, Korrosion oder Rost verursacht werden
  • Schäden, die durch das Fahren in gesperrten Gebieten, auf Strecken oder Straßen wie dem Rudskogen, der Vålerbanen oder dem Nürburgring entstehen
  • In Sitze, Teppiche oder Matten eingebrannte Löcher
  • Schäden, die nur Räder, Reifen, Aufhängung, Funkgeräte betreffen, oder Verlust/Diebstahl von Teilen des Fahrzeugs und alle daraus resultierenden Schäden
  • Schäden am Getriebe, am Antriebssystem oder an den am Fahrgestell befestigten Bauteilen des Fahrzeugs, die durch das Fahren auf unebenen Straßen entstanden sind. Dies umfasst:
  • Schäden durch Schrammen am Fahrgestell
  • Schäden, die durch Graderkanten oder Steine verursacht werden, die sich auf der Fahrbahn oder an den Seitenstreifen befinden oder von dort weggeschleudert werden
  • Schäden, die durch Gischt oder Seewasser während des Transports auf einem Schiff verursacht werden
  • Schäden, die von unbefugten Fahrern verursacht werden, einschließlich Personen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, oder Personen, die nicht im Besitz eines für die Fahrzeugklasse gültigen Führerscheins sind
  • Schäden, die durch das Fahren bei extremen Witterungsbedingungen (z. B. Sturm, starker Schneefall, Hagel) verursacht wurden, insbesondere wenn offizielle Wetterwarnungen oder -empfehlungen ausgegeben wurden. Die Fahrer sind dafür verantwortlich, wetterbedingte Einschränkungen vor der Fahrt zu prüfen und zu beachten
  • Verlust des Kfz-Kennzeichens, einschließlich aller damit verbundenen Bußgelder und Ersatzkosten
  • Beschädigung der Tür, des Kotflügels oder der Scharniere durch Windeinwirkung auf die Türen
  • Schäden, die durch das Einschließen der Schlüssel im Wohnmobil entstanden sind

8.7. Besondere Begrenzung: Deckung von Dachschäden

WICHTIG: Dieser Abschnitt gilt NUR für Schäden am Dach Bereich für Wohnmobile. Alle anderen Fahrzeugschäden sind normalerweise durch Ihre Versicherung abgedeckt, wobei nur Ihre Selbstbeteiligung gilt.

Definition der Dachfläche: Die oberste äußere Strukturfläche eines Fahrzeugs, die den Innenraum vor Witterungseinflüssen, Stößen und Umwelteinflüssen abdeckt und schützt. Es erstreckt sich in der Regel von der Oberkante der Windschutzscheibe bis zur Heckscheibe und ist ein integraler Bestandteil der Karosseriestruktur des Fahrzeugs. Das Dach kann auch Zubehör wie Dachgepäckträger, Sonnenkollektoren, Oberlichter, Markisensysteme oder auf dem Dach montierte Geräte tragen.

a - DACHSPEZIFISCHE HÖCHSTDECKUNGSHÖCHSTGRENZE

Aufgrund der hohen Kosten und der Häufigkeit von Dachschäden stellt Norway Campers bei der Fahrzeugübernahme eine Broschüre zur Verfügung, in der bekannte Bereiche mit geringer Dachfreiheit in Tromsø aufgeführt sind.

Da Dachschäden sehr kostspielig sein können (oft zwischen 100.000 und 400.000 NOK), beschränkt Norway Campers die gesamte finanzielle Verantwortung des Fahrers für Dachschäden auf die am Ende dieser Seiten aufgeführten Höchstbeträge.

b - VERANTWORTLICHKEITEN DES FAHRERS:

Im Falle eines Dachschadens ist der Fahrer dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug vor dem Eindringen von Wasser oder vor weiteren Schäden zu schützen, die sich aus dem Vorfall ergeben. Alle Kosten, die sich aus der Unterlassung dieser Maßnahmen ergeben, oder alle Folgeschäden, die mit dem ersten Vorfall zusammenhängen, gehen allein zu Lasten des Fahrers. Die Kosten für vorübergehende oder dauerhafte Reparaturen, die während der Nutzung des Fahrzeugs oder auf der Straße durchgeführt werden, gehen ebenfalls allein zu Lasten des Fahrers.

8.8. Verlust des Fahrzeugs

Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl oder Totalverlust des Fahrzeugs.

9. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

9.1. Bestätigung des Fahrzeugzustands

Der Fahrer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er das Fahrzeug und alle Anbauteile in gutem Zustand erhalten hat.

9.2. Kreditkartentransaktionen

Die Unterzeichnung des Vertrages ermächtigt den Vermieter, die Kreditkarte des Fahrers mit den in diesem Mietvertrag aufgeführten Kosten zu belasten.

9.3. Beibehaltung des Abkommens

Der Fahrer verpflichtet sich, eine Kopie des Mietvertrags während der gesamten Mietdauer im Fahrzeug aufzubewahren.

9.4. Änderungsanträge

Norway Campers behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder zu ergänzen. Änderungen treten für neue Buchungen, die nach der Veröffentlichung auf unserer Website vorgenommen werden, sofort in Kraft. Für Fahrer mit bestehenden Buchungen gelten die Änderungen nur, wenn:

  1. a) Der Fahrer wird mindestens 21 Tage vor Mietbeginn per E-Mail benachrichtigt, UND
  2. b) Der Fahrer macht nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung von seinem Widerrufsrecht Gebrauch.

Wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden, die sich auf bestehende Buchungen auswirken, kann der Fahrer ohne Vertragsstrafe stornieren und erhält eine vollständige Rückerstattung, unabhängig von den Standardfristen der Stornierungspolitik. Änderungen, die aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erforderlich sind, treten sofort in Kraft und gelten für alle Buchungen.

9.5. Geltendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt norwegischem Recht. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand des Vermieters zuständig.

9.6. Streitbeilegung

Rechtsstreitigkeiten können bei folgender Stelle eingereicht werden:

  • der Schlichtungsausschuss der norwegischen Verbraucherschutzbehörde, oder
  • den norwegischen Verband der Reisebranche zur Vermittlung oder Lösung.

 

10. KONTAKTINFORMATIONEN

Norwegen Camper / Arctic Campers AS

Salarøyvegen 159, 9301 Kvaløya / Tromsø

Telefon: +47 75 80 40 27

E-Mail: rent@norwaycampers.no

Norwegische Organisationsnummer: 913 256 476

Versicherungsanbieter und Pannenhilfe:

Gjensidige AS

Telefon: +47 915 03 100

Klicken Sie hier für die Preisliste und die Kautionsübersicht.

*Bei Buchungen vor dem 18.Dezember 2025: Basic = Basic CV; Silver = Plus CV; Gold = kein Gegenwert, aber die Kaution beträgt 10.000NOK + 1.000NOK; Premium = Max CV; Young driver insurance = Young driver insurance CV.